ASTRA - Objektvereinbarungen, Spezialfälle
Funktion
ProjektleitungBeschreibung
Grundsätzlich werden mit den Objektvereinbarungen die heute zum Teil unklaren Situationen im Zusammenhang mit Eigentum, Betrieb und Unterhalt detailliert beschrieben und die gegenseitigen Rechte und Pflichte der Vertragspartner gelöst. Viele Verträge können oftmals standardmässig abgehandelt werden, so dass eine Objektvereinbarung relativ rasch und zielführend ausgearbeitet und mit den Vertragsparteien besprochen werden kann. Während der Bearbeitung des Projektes hat sich jedoch herausgestellt, dass Eigentum, Betrieb und Unterhalt gewisser Objekte nicht mit Standardverträgen geregelt werden können, sondern aufgrund der Komplexität der zu bearbeitenden Fragestellungen gesondert betrachtet werden müssen. Aufgrund dessen hatte das ASTRA, Filiale 3, entschieden, ein Ingenieurbüro als Unterstützung – resp. zur Bearbeitung dieser Spezialfälle – beizuziehen.
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